AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PRINTANDMORE Potsdam GmbH

PRINTANDMORE Potsdam GmbH (PAM) entwickelt und vertreibt Computerprogramme, erbringt Druck- Kuvertier- und Postdienstleistungen sowie Dienstleistungen für die Brief- und Dokumentenerstellung (Produkt).

  • 1 Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für alle Liefer- und Leistungsbezeichnungen zwischen der PRINTANDMORE Potsdam GmbH (PAM) und dem jeweiligen Vertriebspartner oder Endabnehmer (Auftraggeber). Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  • 2 Vorvertragliche Beziehungen, Angebot und Vertragsabschluss
  1. Angebote von PAM sind unverbindlich und freibleibend. Soweit PAM Beratungs- und Aufklärungspflichten treffen, hängt deren Umfang von dem PAM jeweils vorliegenden Informationen über die kundenspezifischen Anforderungen ab.
  2. Für die Angebotserstellung geforderte individuelle Musterdrucke, Testprogramme oder andere auftraggeberspezifische Testanforderungen sind kostenpflichtig und werden auch bei Nichtbeauftragung in Rechnung gestellt.
  3. Alle Angebote auf Internetseiten und sonstigen Werbematerialien sind hinsichtlich Preisen und Liefermöglichkeiten freibleibend. Technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen der Kaufgegenstände sind stets unverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
  4. Der Kaufvertrag kommt mit dem Eingang des vom Auftraggeber unterschriebenen Vertragsexemplars bei PAM, spätestens jedoch mit dem Zugang des Produktes beim Kunden zustande.
  5. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
  6. PAM liefert das Produkt in der mit dem Auftraggeber vereinbarten Form aus. Bei Auslieferung auf dem Postweg gilt es spätestens drei Tage nach Einlieferung als zugegangen.
  • 3 Preise
  1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Stillstands, werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
  3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
  4. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Potsdam-Babelsberg einschließlich normaler Verpackung.
  • 4 Liefer- und Leistungszeit
  1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen Ausfälle für die Auftragserbringung genutzter überregionaler Telekommunikationsanbieter usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat uns der Auftraggeber zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Der Auftraggeber ist nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Höhe des Verzugsschadens ist begrenzt bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung Material). Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.
  4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  • 5 Zahlung
  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstrittig sind
  3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, sind wir berechtigt, Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen, zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
  4. Bei Programmierarbeiten gelten die Zahlung von 50% der Rechnungen 10 Tage nach Auftragserteilung und 50% der Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Programmabnahme / Inbetriebnahme durch den Auftraggeber.
  5. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer kundenspezifischer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen sowie bei Neukunden sind wir berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen.
  6. Anfallende Portokosten werden von uns mit einer separaten Portorechnung zwei Tage vor Postauflieferung fällig. Für uns besteht keine Pflicht zur Postauflieferung vor Zahlungseingang. Ein aufgrund von Mengen- oder Gewichtsänderungen von der Rechnung abweichendes Portoentgelt wird in einer Portoendabrechnung verrechnet.
  • 6 Rechte des Endbenutzers bei Programmen
  1. Der Endbenutzer darf das Produkt auf den vereinbarten Rechnern oder vorübergehend auf einem Ausweichrechner installieren und eine Sicherungskopie anfertigen. Er darf alle Nutzungshandlungen vornehmen, die für die bestimmungsgemäße Benutzung dieses gekauften Produktes notwendig sind.
  2. Er darf nicht ohne schriftliche Erlaubnis von PAM das Produkt oder Sicherungskopien davon an Dritte weitergeben oder das Produkt so vervielfältigen, dass eine Parallelnutzung möglich wäre. Er darf das Produkt mit seinen Funktionen, Abläufen, Oberflächen und Schnittstellen nicht ohne schriftliche Genehmigung von PAM verändern, insbesondere nicht das Warenzeichen „formprint“ entfernen
  • 7 Haftungsbeschränkung
  1. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die wir dem Auftraggeber gegen das Risiko auf solche Schäden gegeben haben.
  2. Liegen unserem Auftrag Lohnveredlungsarbeiten, d. h. Weiterverarbeitung von gestelltem Material sowie Adressier- und Kuvertierarbeiten zugrunde, können Schadenersatzansprüche nur im angemessenen Verhältnis zur Leistung, maximal bis zur Höhe unseres Rechnungsbetrages, geltend gemacht werden, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Etwaige in unserem Rechnungsbetrag enthaltene oder anfallende Portokosten sind von der Haftungsberechnung ausgeschlossen.
  • 8 Eigentumsvorbehalt
  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
  • 9 Mängelrügen
  1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse innerhalb einer Frist von einer Woche zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt sinngemäß für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
  2. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl berechtigt, nachzubessern oder Ersatzlieferung zu leisten, sofern der beanstandeten Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt.
  • 10 Gewährleistung
  1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend oder in einem Einzelvertrag, insbesondere einem Wartungsvertrag, nichts anderes bestimmt ist.
  2. PAM übernimmt für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, bei Geltung eines Wartungsvertrages für dessen Dauer, die Garantie dafür, dass das Produkt beim Einsatz mit der im Einzelvertrag bestimmten Hardware, dem Betriebssystem und der kundeneigenen Anwendung die zugesicherten, zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen und in der Benutzerdokumentation beschriebenen Eigenschaften hat.
  3. Die Garantie beinhaltet die umgehende Nachbesserung. Zu diesem Zweck hat der Kunde PAM unverzüglich nach Auftreten eines Fehlers hiervon schriftlich zu unterrichten. Das Produkt, Beispieldatenströme Fehlerbeschreibung und alle weiteren Informationen, die Aufschluss über die Art und Ursache des Fehlers geben können, müssen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
  4. Sollte die Nachbesserung mindestens drei Mal nacheinander aus Gründen fehlgeschlagen sein, die der Kunde nicht zu vertreten hat, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften Wandlung, Minderung oder Schadensersatz verlangen.
  • 11 Eigentum, Urheberrecht, Datenschutz
  1. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter aus Urheberrecht, gewerblichen Schutzrechten (z. B. Markenzeichen) verletzt werden. Gleiches gilt bei der Verletzung von Rechten jedweder Art aus den uns zur Weiterverarbeitung übergebenen Adressdaten.
  2. Wir verarbeiten Ihre und die von Ihnen zur Verarbeitung überlassenen Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO & DBSG (neu).
  3. Die Verarbeitung der zum Zwecke der Auftragsverarbeitung überlassenen Daten wird in einem extra Auftragsverarbeitungs-Vertrag geregelt.
  • 12 Anschriften, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Salvatorische Klausel
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten – einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen – ist unser Geschäftssitz, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen. Zwischen den Parteien gilt dann eine Regelung vereinbart, die dem Willen der Parteien nach dem Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen am nächsten kommt.
  3. Fragen, die diese Vereinbarung betreffen, sind zu richten an:

 

PRINTANDMORE Potsdam GmbH                                                                                     

Friesenstraße 11-13                                                                                                                     

14482 Potsdam                                                                                                                            

Telefon          :                      0331 – 70 17 89 – 0

Fax                  :                      0331 – 70 17 89 – 22

e-mail             :                     info@pampotsdam.de

Über diesen Vertrag  hinausgehende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese kann nach schriftlicher Vereinbarung auch durch elektronische Post (E-Mail) gewahrt werden.

Stand: 11/2021